WIPR-Newsletter (de)

Ausgabe 6 — 15. Oktober 2025

Update Haushaltslage | Save the Dates | 12 Jahre und Schluss?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir begrüßen euch herzlich im Wintersemester 2025/26 und wünschen allen einen guten Start in die Vorlesungszeit! 

Mit diesem Newsletter möchten wir euch über aktuelle Themen an der Universität Hamburg informieren, die das wissenschaftliche Personal betreffen. 

Bitte merkt euch Freitag, den 14. November von 9-11 Uhr für die Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals vor. Dort wird der WIPR über seine Arbeit des letzten Jahres berichten, wir erwarten gewerkschaftliche Grußworte und es gibt die Möglichkeit des Austauschs und der Diskussion.

 Im Newsletter erwarten euch nun diese Themen:

  • Aktuelles zur Haushaltslage der Universität
  • Übrigens: 12 Jahre und Schluss? 
  • Über den WIPR 

Mit den besten Grüßen

Euer WIPR

UHH/Fischer

Aktuelles zur Haushaltslage der Universität

Wie im letzten WIPR-Newsletter berichtet, hat der Akademische Senat in seiner Sitzung vom 3. Juli vor dem Hintergrund der aktuellen Einsparvorgaben an die Fakultäten einstimmig die Stellungnahme "Für eine nachhaltige Finanzierung von Bildung und Wissenschaft" verabschiedet, die u.a. die Wissenschaftsbehörde, den Hamburger Senat und die Bürgerschaft adressierte.

Im Anschluss daran wurden zwar diverse Gesprächskanäle zwischen Universität und Wissenschaftsbehörde eröffnet. Konkrete Zusagen des Hamburger Senats bzw. der Wissenschaftsbehörde bezüglich der Forderung nach einer Überwindung des strukturellen Defizits, um die Arbeits- und Studienbedingungen zu verbessern, stehen jedoch noch aus.

Daher haben wir uns in der vergangenen Woche gemeinsam mit dem Personalrat für das Technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal (TVPR) mit einem Schreiben zur aktuellen finanziellen Situation der Universität Hamburg an die zuständige Senatorin der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Maryam Blumenthal, gewandt und nachdrücklich gefordert, die vereinbarten Leistungen der Universität mit dem notwendigen Budget auszustatten. 

Um drohender Verdichtung von Arbeit auf der individuellen Ebene zu begegnen, kann eine Überlastungsanzeige sinnvoll sein. Damit wir möglichst gut unterstützen und über die Entwicklungen an unserer Universität informieren können, freuen wir uns über Informationen zu geplanten Einsparungsschritten und deren Folgen (sowie ggfs. über Gegenbewegungen) in den Arbeitsbereichen, Fachbereichen und Fakultäten (wipr@uni-hamburg.de).

In der hochschulöffentlichen Sitzung des Akademischen Senats am Donnerstag, den 16. Oktober ab 14:15 Uhr in Raum 221 (ESA W) wird es von Seiten des Präsidiums Informationen über den aktuellen Stand der Entwicklungen und die Möglichkeit zu Nachfragen geben. 

Von studentischer Seite wird für den Tag der AS-Sitzung zu einer Kundgebung um 13:30 Uhr vor dem Hauptgebäude der Uni aufgerufen. Sie steht unter dem Motto "Laut werden gegen die Erhöhung des Semesterbeitrags und die Unterfinanzierung" und stellt eine Möglichkeit dar, mitgliedergruppenübergreifend in den Austausch zu kommen.

Save-the-dates:

  • Auch im Rahmen der Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals am Freitag, den 14.11. von 9:00-11:00 Uhr wird die angespannte Haushaltslage und der Umgang damit Gegenstand der Diskussion sein.
  • Da sich die Haushaltslage mitgliedergruppenübergreifend negativ auswirkt, werden der WIPR und der TVPR zu einem gemeinsamen Beratungsforum am Dienstag, den 2.12. von 9:30-11:30 Uhr im Hörsaal Phil A mit der Möglichkeit der Zuschaltung einladen.
UHH/Gayk-Görne

Übrigens: 12 Jahre und Schluss?

Wenn ich nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) beschäftigt bin und keine Professur erreiche, ist nach spätestens zwölf Jahren an der Uni Schluss für mich, oder?

Zum Glück stimmt das nicht unbedingt. Das WissZeitVG besteht aus überschaubaren acht Paragraphen. Ganz wichtig ist dabei § 2. Hier werden Befristungsgründe und Befristungsgrenzen geregelt. In § 2 (1) WissZeitVG geht es um sog. Qualifizierungsbefristungen, d.h. die Promotion oder die Postdoc-Phase. Für die Promotion sowie für Qualifizierungen in der Postdoc-Phase sind jeweils maximal 6 Jahre vorgesehen. Sind diese ausgeschöpft, ist eine befristete Beschäftigung zur Qualifikation nicht mehr möglich. (Hierbei kommen jedoch Beschäftigungszeiten an ausländischen wissenschaftlichen Einrichtungen nicht zur Anrechnung.)

Dennoch kann eine weitere Beschäftigung an der Uni möglich sein, wenn nämlich eine Finanzierung aus Drittmitteln erfolgt. In diesem Fall ergibt sich der Befristungsgrund aus der Laufzeit des Drittmittelprojekts, wobei die Beschäftigung in der Regel auch genau die Projektdauer umfassen sollte. Das ist in § 2 (2) WissZeitVG geregelt. Auf diese Weise lässt sich noch eine ganze Weile im Wissenschaftsbetrieb arbeiten. Allerdings hat dieser Absatz seine Tücken: Der Vertrag läuft maximal so lange wie das Projekt. Ausfallzeiten z.B. wegen Mutterschutz oder Elternzeit werden dabei nicht berücksichtigt. Das kann zwar u.a. durch die Drittmittelgeber anders geregelt sein, wird vom Gesetzgeber aber nur für die Qualifizierungsbefristung vorgegeben. Hier ist die Befristung nach § 2 (1) WissZeitVG von Vorteil, die auch bei Drittmitteln möglich ist.

Im Einzelfall lohnt es sich also bei Vertragsverlängerungen genau hinzuschauen oder sich Rat z.B. beim WIPR zu holen. Wir sagen euch dann auch, warum außerdem noch das Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG) eine Rolle spielt. Das ergänzt nämlich u.a. die Regelungen des WissZeitVG, je nachdem, nach welchem Absatz des § 28 ihr beschäftigt seid - zur Promotion (§ 28 (1) HmbHG) oder zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation nach der Promotion (§ 28 (2) HmbHG) oder aus einem sonstigen Grund (z.B. Drittmittelprojekt oder ausschließlich Lehraufgaben) (§ 28 (3) HmbHG). In den ersten beiden Fällen ist damit auch arbeitsrechtlich festgeschrieben, dass mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für die Qualifikation freigehalten werden muss. Das schränkt u.a. die mögliche Lehrverpflichtung ein. Eine Beschäftigung nach § 28 (3) HmbHG kann dagegen zu 100% auf Projektaufgaben beschränkt sein. Arbeiten an der Dissertation sind ggf. nur außerhalb dieser Aufgaben möglich.

UHH/Frings

ÜBER DEN WIPR

Als WIPR sind wir euer Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zu euren Arbeitsbedingungen und eurem Arbeitsumfeld. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung vertreten wir außerdem die Interessen der Mitarbeiter:innen gegenüber der Dienststelle, so zum Beispiel bei Einstellungsverfahren, der Gehaltseinstufung und Anrechnung von beruflichen Vorerfahrungen. Sprecht uns bei Fragen oder Problemen jederzeit gerne an!
wipr@uni-hamburg.de
https://www.wipr.uni-hamburg.de

Die Mitglieder des WIPR:


Dr. Marc-Olivier Hinzelin (Vorsitz) – GW, SLM II
Prof. Dr. Peter Burger (stv. Vorsitz) – MIN, Chemie
Dr. Sarah A. Bachmann (Vorstand) – RW
Dr. Andreas Busen (Vorstand) – WiSo, Sozialwissenschaften
Nadine Kaul (Vorstand) – MIN, Biologie, Geographie
Daniela Krückel (Vorstand) – ZFW
Gunda Mohr (Vorstand) – HUL
Dr. Christoph Reisdorff (Vorstand) – MIN, Biologie
Dr. Michael Deffner – MIN, Chemie
PD Dr. Stefan Geschke – MIN, Mathematik
Dr. Patrick Grommes – GW, SLM I
Dr. Maren Hofius – WiSo, Sozialwissenschaften
PD Dr. Hubert Kiechle – MIN, Mathematik
Prof. Dr. Ulf Kühn – MIN, Mathematik
Florian Muhl – EW, FB 2
Nils Steffen – GW, Geschichte
Melanie Steffens – GW, SLM I