Mit der Implementierung der befugten Stelle rückt das Thema der Aufbereitung barrierefreier Literatur aktuell an der Universität Hamburg in den Fokus. Damit blinde und sehbehinderte Menschen Texte lesen können, ist eine digitale Aufbereitung erforderlich. Dies geschieht im ersten Schritt mittels einer OCR-Software, die den eingescannten Text nicht wie sonst bei Scans üblich als Bild, sondern tatsächlich als Text erfasst. Dieser Text kann dann in dem jeweils bevorzugten Format (z. B. Word- oder HTML-Datei) gespeichert werden.
Noch hat das Dokument aber keine Struktur und enthält eventuell Scan-Fehler. Daher ist es als zweiter Schritt notwendig, die eingescannte Literatur manuell zu prüfen und beispielsweise Seitenzahlen einheitlich zu formatieren. Bei komplexeren Druckwerken, die Tabellen oder graphische Elemente enthalten, muss in besonderer Weise nachgearbeitet werden.